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Rheinisch-Bergischer
Kreis:
Eigenheimfinanzierung
ist auch ohne Eigenheimzulage möglich - Land NRW hat die
Eigenheimförderung verstärkt
Rheinisch-Bergischer Kreis.
Allen, die nach dem Wegfall der Eigenheimzulage den Traum vom
eigenen zu Hause begraben haben macht das Land NRW mit den neuen
Wohnraumförderungsbestimmungen wieder Mut, in eine selbst
genutzte Immobilie zu investieren und die Familie damit
dauerhaft mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.
Seit dem 26. Januar ist
durch die neuen Förderrichtlinien des Landes die bisherige
Eigenheimförderung verbessert worden. Insbesondere ist der
Personenkreis der möglichen Antragsteller erweitert worden. Die
Einkommensgrenzen sind um ca. 5 % angehoben worden und das neue
Programm lässt darüber hinaus auch eine Förderung für Haushalte
zu, die diese Einkommensgrenze um bis zu 40 % überschreiten .
So kann beispielsweise eine Familie mit 2 Kindern unter 18
Jahren und einem Bruttojahreseinkommen von rd. 58.000,00 € noch
mit einer Förderung im neuen Modell B rechnen. Hier werden
immerhin 30.000,00 € Darlehen zu 2 % Zinsen und 1 % Tilgung für
den Erwerb oder die Errichtung einer neuen Immobilie angeboten.
Um eine Förderung in Modell A zu erhalten muss die
Einkommensgrenze eingehalten werden. Hier darf unsere Familie
mit 2 Kindern maximal rd. 42.000,00 € Bruttojahresgehalt haben
um in den Genuss eines Landesdarlehens von 55.000,00 € zu 0 %
Zinsen und 1 % Tilgung zu kommen. Für den Erwerb einer
gebrauchten Immobilie werden 70 % der Neubauförderung gewährt.
Aber ganz ohne Eigenkapital geht es nicht. Mindestens 10 % der
Gesamtkosten des Förderobjektes sollten als Eigenkapital
vorhanden sein. Da aber gerade junge Familien innerhalb der
Einkommensgrenzen noch nicht in der Lage sind oder waren das
nötige Eigenkapital anzusparen wird im Modell A noch ein
sogenanntes Starterdarlehen von 8.000,00 € unverzinslich mit
einer Tilgungsrate von 5 % angeboten. Dies gilt dann als
Eigenkapitalersatz und macht es einfacher, die 10% Hürde zu
überspringen.
Da die neuen Wohnraumförderungsbestimmungen noch taufrisch sind,
liegen den Bewilligungsbehörden leider noch keine
Informationsbroschüren vor.
Von den Mitarbeitern der Wohnungsbauförderungsabteilung des
Rheinisch-Bergischen Kreises (Telefon: 02202/132413) werden
interessierte Bauherren oder Erwerber einer neuen oder
gebrauchten Immobilie gerne in einem persönlichen
Beratungsgespräch über die neuen Förderbestimmungen informiert.
Voraussetzung: Das Förderobjekt befindet sich im Kreisgebiet .
02.02.2006

Stadt
Bergisch Gladbach:
Parken in
Bensberg:
Monatsticket
zum Parken –
ein neues Angebot für die
Schlossberg Garage
(unterhalb Schloss Bensberg)
Ab sofort
(und nicht erst ab Juli 2006) ist das Monatsticket als
Parkberechtigung auf dem Parkplatz in der Schlossberggarage in
Bensberg zu haben. Es wird ausgegeben und verkauft über die
Bürgerbüros Stadtmitte, Bensberg und Refrath und kostet 50 Euro.
Mit der
Einführung des Monatstickets betritt die Stadt Bergisch Gladbach
Neuland. Um erste Erfahrungen zu sammeln, wird das Monatsticket
zunächst im Rahmen eines einjährigen Pilotprojekts nur für die
beiden genannten Parkflächen angeboten. Orientierungshilfen bei
der Gebührengestaltung waren die Monatsmieten der Parkhäuser (48
bis 57 Euro).
Regionaler Bücherei-Service:
Durch das „Bergische Portal“ weltweit vernetzt - Die Bestände
der Region auf einen Blick
Der auch bisher schon gut genutzte Online-Katalog der
Stadtbücherei Bergisch Gladbach ist nun vernetzt mit den
Katalogen der Bibliotheken des Rheinisch-Bergischen und
Oberbergischen Kreises. Seit Anfang Februar hat das „Bergische
Portal – die digitale Bibliothek RheinBerg / Oberberg“ seine
Pforten geöffnet. Die gesamten Bibliotheksbestände von Bergisch
Gladbach, Burscheid, Hückeswagen, Leichlingen, Morsbach,
Overath, Radevormwald, Rösrath, Waldbröl, Wermelskirchen und
Wiehl sind jetzt gleichzeitig über eine gemeinsame Suchmaske
unter www.bergische-bibliotheken.de recherchierbar.
Wer über einen Internetanschluss verfügt, kann vom heimischen PC
aus Literatur suchen, Datenbanken abfragen oder sich Volltexte
anzeigen lassen; wer diese Möglichkeit nicht hat, kann auch in
jeder Bücherei das „Bergische Portal“ nutzen, auf Wunsch stehen
hier Mitarbeiter beratend zur Seite.
Über die Digitale Bibliothek kann mit einer einzigen Recherche
ermittelt werden, wo ein Buch vorhanden und ob es zurzeit
verfügbar ist. Findet sich der gewünschte Titel nicht vorort,
sondern einer anderen Bibliothek des „Bergischen Portals“,
braucht man sich nicht auf den Weg dorthin zu machen, das Buch
kann über die Fernleihe in die Bücherei Ihrer Stadt bestellt
werden.
Über den regionalen Bereich hinaus kann auch deutschlandweit
bzw. weltweit in Bibliotheken und Datenbanken gesucht werden.
Eine umfangreiche Sammlung interessanter Links, die ständig auf
dem neuesten Stand gehalten werden, runden den Service der
Digitalen Bibliothek ab.
Das „Bergische Portal“ als Gemeinschaftsprojekt von 11
Bibliotheken ist ein weiterer Schritt zur verbesserten
Literatur- und Informationsversorgung für die Bevölkerung und
wurde durch eine umfangreiche Förderung des Landes
Nordrhein-Westfalen ermöglicht.
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