Die Erstnennung Bensbergs in der Urkunde von
1138 / 1139
Oder: Wem
gehörte die Burg Bensberg im 12. Jahrhundert?
In einer Urkunde Erzbischof
Arnolds I. von Köln aus den Jahren 1138 / 1139 zu Gunsten des Klosters
Siegburg[1]
findet sich in der Zeugenreihe Wicherus de Benesbure. Dies ist nach
bisherigem Forschungsstand die erste Nennung Bensbergs und eines
Bensbergers. Die Urkunde ist zwar nicht datiert, jedoch konnte Knipping[2]
überzeugend darlegen, dass die Urkunde in die genannten Jahre zu
datieren ist. Erzbischof Arnold I. wurde am 3. April 1138 geweiht.
Dieses Datum markiert den frühesten Termin der Urkundenausstellung. Er
beurkundete eine Verfügung Landgraf Ludwigs I. von Thüringen, der am 12.
Januar 1140 verstarb und in seinen letzten Tagen nicht am Rhein gewesen
sein dürfte. Die Urkunde wurde geschrieben von der so genannten dritten
Siegburger Klosterhand, die auch die Urkunde von 1136 notierte.[3]
Auf Grund archäologischer
Befunde ist sicher, dass die Burg Bensberg aus der Mitte des 12.
Jahrhunderts stammt.[4]
Ebenso sicher ist, dass die Burg Bensberg im 13. Jahrhundert den Grafen
von Berg gehörte. Wer aber besaß die Burg im 12. Jahrhundert, und wer
war Wicher von Bensberg? Im Folgenden soll versucht werden, eine Antwort
zu finden.
Dazu wird die
Urkunde eingehend ausgewertet und interpretiert, die in Übersetzung hier
eingefügt wird.
„Im Namen der
Dreifaltigkeit. Arnold, von Gottes Gnaden Erzbischof von Köln.
Die Frommen –
die Wahrheit befragt – die nach Gerechtigkeit hungern und dürsten, denn
sie selbst werden gesättigt.
Nicht nur wir,
sondern auch alle, die zur Christenheit zählen, wünschen diese Sättigung
wieder zu erfüllen, und wir bewirten sie, wenn sie lieben, hungern und
dürsten nach Gerechtigkeit.
Es sei daher
allen die Gerechtigkeit Liebenden bekannt, wie das Gut bei Braubach der
Kirche des heiligen Michael zu Siegburg übertragen wurde.
Zu den Zeiten
unseres Vorgängers, des Erzbischof Friedrich ( des I., 1100 – 1131),
erfragte die Gräfin Kunigunde von Bilstein, die Gemahlin des Grafen Giso
einen Rat für ihr Seelenheil von den Siegburger Brüdern und bat darum,
dort begraben zu werden. Das geschah.
Aber weil die
Erben selbst nicht anwesend waren, verzögerten die Ministerialen die
Schenkung an den Altar bis zu deren Ankunft.
Später kam der
Herr Ludwig, Graf von Thüringen mit seiner Gemahlin, der Tochter der
vorgenannten Kunigunde, und übergab das Gut bei Braubach, das der
vorgenannten Kunigunde gehört hatte, an den Alter des heiligen Michael.
Dann sagte ein
gewisser Godebert, dies sei sein Lehen, und er behauptete, dass der
vorgenannte Graf (?) nach dem Tod der vorgenannten Herrin frei sein
solle. Daraufhin verweigerten sie, dass die Brüder es (das Gut) wegen
der Streitfrage an sich nahmen.
Nachdem sie
beraten hatten, gab Godebert sein Lehen dem Grafen Ludwig zurück mit der
Bedingung, dass er lediglich zu Lebzeiten jenes behält und jedes Jahr
die Hälfte einer Wagenladung Wein als Anerkennung zahlt. Und nach ihm
(nach seinem Tod) soll keiner der Erben irgendetwas für sich
beanspruchen, sondern es soll gänzlich der Kirche verbleiben.
So übertrug
daher der genannte Graf das bekannte Gut bei Braubach Gott zum Alter für
das Seelenheil der vorgenannten Kunigunde. Überdies bestimmte er, dass
jedes Jahr, so lange Godebert lebt, eine Hälfte einer Wagenladung Wein
gegeben wird.
Daher beschwor
der genannte Godebert das Verabredete bei den Reliquien der Heiligen, in
der Nutzung des besagten Gutes niemals der Kirche hinderlich zu sein,
weder durch ein Komplott, noch durch Listen noch geradewegs durch
irgendeine Verschlagenheit.
Zeugen dieses
Vorgangs, die zusammen mit Herrn Ludwig und Godebert anwesend waren,
sind: Folpert von Hatzfeld, Arnold der Ältere von Bilstein, Arnold von
Röcklingen, Metfried von Bilstein und sein Bruder Theoderich, Konrad von
Röcklingen, Goswin von Rospe und sein Bruder Sigebodo, Erkenbert von
Rospe und sein Bruder Adalabero, Sigebodo von Hobach und sein Bruder
Heinrich, der Villikus Widerolt, Paginus, Dietmar und Sigebodo der Weiße
von Sechtem, Thammo von Weimar, Ludwig von Kappel, Ludwig von Marburg,
Arnold von Kuchenbach, Heinrich von Schönbach, Wicher von Bensberg, Udo
von Sechtem und Udo von Hennef. Überdies waren sowohl aus der
Grundherrschaft Rospe die Seniores als auch viele aus Siegburg anwesend:
der Villicus Gerlach, Wolbero, Knetelo, Sigward, Engelbert, Hartmann,
Arnold, Gunzelin, Bezelin, Leo, Walther, Bertram, Theoderich, Eberhard,
Arnold und viele mehr.
Damit in der Folge diese
Bestimmungen unversehrt fortdauern und weder Godebert selbst gegen
seinen Eid irgendetwas zu verändern wagt noch irgendein Erbe geradewegs
irgendetwas aus dieser Übereinkunft sich zu ergreifen anmaßt,
bekräftigen wir durch unserer Bannandrohung und durch unser Siegel das
in unserer Gegenwart Geschriebene und Verkündete im Namen unseres Herrn
Jesus Christus, damit nicht irgendeiner in besagtem Besitz der
Siegburger Kirche Tücke hineinträgt. Wenn einer dies tut und wenn er
nicht schnell wieder zur Einsicht kommt, verfällt er kraft unserer
apostolischen Autorität der Exkommunikation.“[5]
In diesem Text wird
letztendlich die Schenkung eines Gutes zu Braubach an das Kloster
Siegburg beurkundet. Kunigunde von Bilstein[6],
die Schwiegermutter Landgraf Ludwigs von Thüringen, hatte während des
Episkopates Erzbischof Friedrichs von Köln (1100 – 1131) das Gut dem
Kloster Siegburg übereignet. Zudem wünschte sie sich, im Kloster
begraben zu werden.
Tochter und
Schwiegersohn bestätigen diese Schenkung, nachdem die Ansprüche eines
gewissen Godebert abgefunden wurden. Dieser hatte ausgeführt, dass das
strittige Gut sein Lehen sei („beneficium suum esse“). Er gab das Lehen
an Graf Ludwig unter der Bedingung zurück, dass er das Gut als Lehen
des Klosters Siegburg gegen die Zahlung eines Zinses auf Lebenszeit
erhält.
Der Vorgang ist
für das Mittelalter nicht außergewöhnlich: Eine Schenkung wird
beurkundet und damit erhält der Vorgang Rechtssicherheit. Die Urkunde
dient der Sicherung der Rechtsansprüche des Beschenkten. Sie ist primär
das Produkt eines Rechtsgeschäftes und erst sekundär eine historische
Quelle. Die Urkunde will nicht Geschichte schreiben, sie dient aber der
Geschichte als Quelle.
An für den
Vorgang wichtigen Personen nennt uns der Text die verstorbene Kunigunde
von Bilstein, die dem Kloster Siegburg das Gut bei Braubach schenkte,
wie auch Erzbischof Friedrich I. von Köln, in dessen Episkopat die
Schenkung erfolgte. Als Rechtsnachfolger Kunigundes erscheint Graf,
korrekter Landgraf Ludwig I. von Thüringen, der hier für seine Ehefrau
Hedwig von Gudensberg, der Tochter Kunigundes, handelt. Godebert
widersprach der Schenkung und erreichte, dass seine Ansprüche zu seinen
Lebzeiten gewahrt wurden. Erzbischof Arnold I. beurkundete den
Kompromiss und sicherte so die Ansprüche des Klosters Siegburg.
In einem ersten
Schritt werden die genannten Personen einer näheren Betrachtung
unterzogen. Die Analyse der umfangreichen Zeugenreihe erfolgt in einem
zweiten Schritt.
Friedrich I., Erzbischof von
Köln (* um 1075, 1100 – 1131) stammte aus dem Hause der Grafen von
Schwarzenburg in Bayern und war über seine Nichten mit den Grafen von
Saffenburg, Champagne, Nevers und Berg verwandt. Er wirkte als Kanoniker
in Bamberg und Speyer, studierte in Bamberg und Frankreich, bevor ihn
Heinrich IV. (1056 – 1104 / 06) zum Erzbischof von Köln erhob. Friedrich
I. trat 1106 zu Heinrich V. (1104 / 06 – 1125) über und geriet bald in
Konflikt sowohl mit der Stadt Köln als auch mit der Kurie, die ihn
mehrfach suspendierte. Aus territorialpolitischen Gründen wandte er sich
1114 von Heinrich V. ab und entfachte noch im gleichen Jahr den
niederrheinischen Aufstand gegen den Kaiser. Bei der Königswahl von
1125 trat er für den Grafen Karl von Flandern ein. Sein zeitweise
gespanntes Verhältnis zu Lothar III. (1125 – 1137) wurzelte im
beiderseitigen Interesse an Westfalen, wo Friedrich Ansätze für die
Territorialherrschaft seiner Nachfolger schuf. Er sicherte den Süden des
Erzstifts durch den Bau der Burgen Rolandseck und Wolkenburg und dehnte
trotz sich anbahnender Rivalität zwischen den Häusern Berg und Are den
Kölner Lehnshof aus. Er förderte zunächst die Klöster der Siegburger
Reform, später die neuen Orden der Zisterzienser und Prämonstratenser.[7]
Nähere Beziehungen des Erzbischofs zu den Grafen von Bilstein lassen
sich nicht nachweisen, obwohl der bilsteinische Besitz im Rheinland in
der Interessensphäre des Erzbischofs lag. Die Angabe in der Urkunde
dient wohl eher der zeitlichen Datierung. Friedrich scheint die
Schenkung Kunigundes an das Kloster Siegburg nicht beurkundet zu haben.
Die dortigen Mönche besaßen wohl kein entsprechendes erzbischöfliches
Diplom, das sie in der Auseinandersetzung mit Godebert vorweisen
konnten. Die bilsteinischen Ministerialen verweigerten den Mönchen die
Übergabe des Gutes zu Braubach bei Eintreten des Erbfalls.
Die Herkunft Arnolds I.,
Erzbischof von Köln (*um 1100, + 3. April 1151), ist nicht abschließend
geklärt. Man nimmt an, dass er aus niederem rheinischen Adel stammte. Es
werden aus verschiedenen Quellen die Geschlechter von Randerath bzw. von
Merxheim genannt. Um 1124 wurde er Propst von St. Andreas in Köln. Nach
dem Tod der Erzbischöfe Bruno II. und Hugo in 1137 wurde er noch im
Dezember 1137 zum neuen Erzbischof gewählt. Am 7. März 1138 nahm er an
der zweiten Wahl Konrads III. zum deutschen König in Koblenz teil. Da er
aber noch nicht geweiht war, konnte er den Staufer nicht in Aachen
krönen, sondern musste dies dem Kardinallegaten Dietwin überlassen.
Seine Weihe empfing Arnold am 3. April 1138. Dies ist auch der früheste
Zeitpunkt der Ausstellung der vorliegenden Urkunde. Aus seinem
Episkopat gibt es für den zu behandelnden Zeitraum keine Informationen,
die für die Interpretation der Urkunde relevant sind.[8]
Die Beurkundung der Schenkung und des Schiedsspruches in der
vorliegenden Urkunde sind nicht außergewöhnlich, da Erzbischof Arnold
der zuständige Metropolit war.
Für die Analyse der
Herrschafts – und Besitzverhältnisse bildet Kunigunde von Bilstein den
Schlüssel. Die Grafen von Bilstein nannten sich seit dem 12. Jahrhundert
nach ihrem Stammsitz an der Werra. Als Grablege ihres Geschlechtes
gründete Rugger (Rucker) II. 1144 / 45 das Kloster Germerode. Für dieses
Geschlecht hat Gensicke[9]
zwei Leitnamen herausgearbeitet: Rugger und Wigger. Als erstes bekanntes
Mitglied der Familie in Thüringen gilt der 967 in Urkunden
Ottos II.
für Fulda intervenierende Graf Wigger. Er ist Graf in zahlreichen
Orten des Pleißengaues, des Gaues um Zeitz, der Gaue Teuchern und Weta,
zu Dornburg und Eckolstädt; er gebietet also fast in der ganzen Diözese
Zeitz. Es ist nicht zu sagen, ob es noch dieser Wigger oder der als sein
Sohn geltende Wigger II. (bezeugt 997 –
1001) war, der 987 die Kirche in Dorla mit allem, was er in
dieser Mark besaß, dem Erzstift Mainz testamentarisch vermachte.
Erzbischof Willigis weihte die Kirche, die eine der vier thüringischen
Archidiakonatskirchen wurde. Wigger II.
übte Grafenrechte im Westgau (Görmarmark) und Vatergau zu Heilingen,
Grabe, Merxleben, Urleben, Körner, Mehler, Zimmern, Altengottern,
Bolstedt, Felchta und Sömmern aus.
Bei Wigger I. und Wigger II. setzt nun Gensicke an; er erwägt, dass
diese Vorfahren der Grafen von Bilstein gewesen sind, die bei Braubach
am Rhein begütert waren. Nach Wigger II. stellt Gensicke einen Edlen
Rugger in die Stammreihe ein, der 1025 Güter zu Sonneborn (Wüstung bei
Waldkappel) und Rodebach dem Kloster Fulda schenkt. Ihn bezeichnet er
als den Vater eines Wigger - Wittechind, der Graf im Engersgau
(1034-1044) war, wo Güter der Grafen von
Bilstein (am Rhein) und der Grafen von Wied liegen. Wigger -
Wittechind sei wiederum ein Vorfahre der Kunigunde von Bilstein und
Meffrieds von Wied. Für das 12. Jahrhundert ist der Leitname Wigger noch
mehrfach belegt.[10]
Die Reihe der in Thüringen ansässigen
Bilsteiner läuft mit Rugger I. fort, der 1071 Grafschaftsrechte
in Martinfeld (bei Heiligenstadt) im Gau Görmarmark übt. Eine Urkunde
von 1075 zeigt Graf Rugger als Vogt
(von Hersfeld?); im Gericht im Forst Vierbach (Görmarmark) verhandelt
über ein Gut zu Hone (bei Eschwege). In dieser und in einer anderen
Urkunde, wohl vom gleichen Tage, tritt Ruggers Bruder Eberhard
als Zeuge auf.
Rugger I. muß vor 1095
gestorben sein, denn in diesem Jahre fungiert ein Graf Erf als Vormund
des parvuli filii Ruggeri comitis ac suae sororis. Man stellt wohl keine
allzu gewagte Kombination an, wenn man Erf
für den jüngeren Bruder Ruggers I.
hält und aus der Urkunde schließt, dass die Grafschaft sich auf
den Erstgeborenen vererbt. Der unmündige Knabe des Jahres 1095 ist
derjenige, der sich 1145 Rucher (II.), Graf von Bilstein, nennt. Rugger
II. hat in der Mitte des 12. Jahrhunderts das Prämonstratenser
Nonnenkloster Germerode gegründet.[11]
Rugger I. hinterließ bei
seinem Tod 1096 zwei unmündige Kinder, die Kollmann[12]
als Rugger II. und Kunigunde identifizierte. Letztere muss vor dem 24.
August 1099 ihre erste Ehe mit Giso IV. von Gudensberg geschlossen
haben. Dieser Ehe entstammt Hedwig, die in unserer Urkunde erwähnte
Gemahlin Landgraf Ludwigs I. von Thüringen. In zweiter Ehe soll sie
Heinrich Raspe, den Bruder Ludwigs I, geheiratet haben. Kunigundes Erbe
fiel durch ihre Tochter Hedwig an deren Ehemann, den schon genannten
Landgrafen.
An Hand verschiedenster
Besitzübertragungen des 12. und 13. Jahrhunderts lässt sich der Besitz
rekonstruieren, den Kunigunde ihrer Tochter Hedwig und ihrem
Schwiegersohn Ludwig hinterließ. Die Güter konzentrierten sich um einige
Punkte im Westerwald wie auch südlich und nördlich verstreut. Braubach
liegt am weitesten südlich. Um Winden an der unteren Lahn ist ein
Grundherrschaft feststellbar. Im Tal der Wied gehörten die Burgen
Neuerburg und Altenwied mit Zubehör dazu, ebenso die Herrschaften
Schöneberg, Horhausen, Wahlrod, Hartenfels und Gebhardshain im
Westerwald. An der Sieg gehörte den Bilsteinern die Burg Windeck und die
in deren Nähe gelegenen Grundherrschaften Röcklingen und Rosbach. Auf
linksrheinischem Gebiet verfügte Kunigunde über Grundbesitz in Sechtem
und weiter entfernt Besitzungen zu Gymnich und eventuell zu Köln -
Rodenkirchen.[13]
Wo die genannte Burg Bilstein
lag, ist leider nicht festzustellen. Nach Gensicke[14]
ist auszuschließen, dass es sich nicht um die Burg Bilstein an der Werra
handelt. „Der auch sonst häufig bezeugte Brauch, eine Burg oder Siedlung
nach einer alten zu nennen, mag die Grafen von Bilstein veranlasst
haben, nicht nur an der Werra, sondern auch im rheinischen Besitz einer
Burg den Namen Bilstein beizulegen, die mit einiger Sicherheit auf einem
durchaus burglichen Bilstein in der Grundherrschaft Winden an der
unteren Lahn gesucht werden darf.“[15]
Diese Burg wäre demnach am Südostrand des Engersgaus am Nordufer der
Lahn zu lokalisieren.
Neben bilsteinischem Besitz im
Rheinland weisen auch verwandtschaftliche Beziehungen der Bilsteiner in
diesen Raum. Gensicke[16]
vermutet, dass Graf Meffried von Wied (1093 – 1129) und Gräfin Kunigunde
in Wigger – Wittekind (1034 – 1044), Graf in der Germarmark an der Werra
und im Engersgau, einen gemeinsamen Vorfahren aufweisen. Damit erklärten
sich Rechte und Besitz beider Geschlechter im Engersgau.
Graf Ludwig I. von Thüringen,
1130 von Lothar III. zum Landgrafen ernannt, erscheint in der
vorliegenden Urkunde als Sachwalter und Erbe seiner Schwiegermutter
Kunigunde. Seine Frau Hedwig von Gudensberg aus der Ehe Kunigundes mit
Giso IV. von Gudensberg brachte ihm und seinem Haus nicht nur den
bilsteinischen Besitz im Rheinland ein, sondern auch die gisonischen
Besitzungen um Maden – Gudensberg und Marburg – Wetter in Hessen.[17]
Sein Enkel Heinrich Raspe III.
(um 1155 – 18.7.1180) benutzte die ererbten bilsteinischen Besitzungen
an Sieg und Rhein zur Anknüpfung von Beziehungen nach Köln hin. Er hatte
vor 1174 in der Grundherrschaft Rosbach an der Sieg die Burg Windeck neu
erbaut und gab sie in diesem Jahr dem Grafen Engelbert von Berg unter
der Bedingung zu Lehen, dass er ihm damit gegen jedermann außer den
Kaiser und den Erzbischof von Köln diene. Unter den Männern, die sich
auf Seiten Heinrich Raspes für diese von Kaiser Friedrich Barbarossa in
Aachen beurkundeten Abmachungen verbürgten, verdient Konrad von Marburg
Beachtung. Ein Mitglied dieser Familie testierte in der vorliegenden
Urkunde für Siegburg.[18]
Godebert scheint vom
Mittelrhein zu stammen. In einer Urkunde Erzbischof Arnolds I. von Köln
erscheint er 1145 zusammen mit seinen Bruder Konrad von Dollendorf als
Zeuge.[19]
Auf Grund des geographischen Zusammenhangs und der Herkunft der
rheinischen Zeugen dürfte es sich um das rechtsrheinische Dollendorf
handeln. Als nächster folgt in dieser Urkunde der schon von 1138 / 1139
bekannte Udo von Hennef. Den bei Kollmann benannten Hinweis auf eine
personale Verbindung Godeberts zu den Herren von Diedenhausen in Hessen
habe ich nicht verifizieren können.[20]
Welchen Ertrag liefert die
personengeschichtliche Untersuchung für die eingangs gestellten Fragen?
Es scheint gesichert, dass sich nordöstlich von Siegburg, die Sieg
aufwärts, bis Windeck ein Güterkomplex befand, über den die Landgrafen
von Thüringen verfügten. Dieser Komplex stammt aus dem Erbe Hedwig von
Gudensbergs, der Tochter Kunigundes von Bilsteins. Zu den Besitzungen
zählte auch die Burg Windeck, die sich im 13. Jahrhundert in den Händen
der Grafen von Berg befand. Die Lehnsübertragung der Burg an Engelbert
von Berg von 1174 bildet einen wichtigen Zwischenschritt beim Erwerb.
Kaiser Friedrich Barbarossa bestätigte am 27. März 1174 in Aachen die
Bedingungen, unter welchen Bedingungen Graf Heinrich Raspe von Thüringen
Graf Engelbert von Berg die Burg Windeck zu Lehen gab.[21]
Der Name Wigger
/ Wicher ist nachweislich ein Leitname des Geschlechtes der Grafen von
Bilstein. Dieser Leitname, wie auch der andere „Rugger / Rucher / Rucker“
weist auch auf eine Verwandtschaft der Bilsteiner mit den Grafen von
Wied, wie auch das Nebeneinander bilsteinischen und wiedschen Besitzes
im Engersgau.
Ein wichtiger
Bestandteil mittelalterlicher Urkunden sind die Subscriptiones, zu denen
die Zeugenreihe gehört, die Nennung der anwesenden Zeugen: „huius rei
testes sunt“. Die Auswertung der Zeugenreihen insbesondere bei Kaiser-
und Königsurkunden ermöglichen vielfach einen Einblick in die Struktur
mittelalterlicher Herrschaft. Herrschaft wurde bis ins zwölfte
Jahrhundert hinein durch personale Bindungen ausgeübt. Die Wissenschaft
spricht hier vom Personenverbandsstaat. Der König gab Teile seiner
Herrschaftsrechte an Personen ab, die ihm durch Treue verbunden sein
sollten. So konnte der König z. B. seine Aufgabe als Richter nicht
überall selbst wahrnehmen. Deswegen wurde dieses Recht verliehen und war
an die Person gebunden.
Hier in dieser
Urkunde erscheint eine Reihe von Zeugen, die offensichtlich dem Gefolge
– oder auch Umstand genannt - Ludwigs und Godeberts (qui affuerunt cum
domno Ludowico et Godeberto) angehörten. Im gesellschaftlichen Rang
steht Ludwig über Godebert, denn er wird als „dominus“ bezeichnet.
Ludwig war der Lehnsherr – „dominus“, Godebert sein Lehnsmann.
Eckhardt hat bei seiner
Analyse der Zeugenreihe überzeugend dargestellt, dass ein Teil der
Zeugen dem unmittelbaren Gefolge Landgraf Ludwigs angehörten und dessen
Ministerialität entstammten, nämlich Thammo von Weimar, Ludwig von
Kappel und Ludwig von Marburg. Für die rheinischen Zeugen könne nicht
generell geklärt werden, ob sie für Ludwig oder für Godebert aufgetreten
seien.[22]
Diese
Fragestellung ist nur bedingt relevant, da auch Godebert zum weiteren
Umstand Ludwigs gehörte. Nach Auskunft der Urkunde war Godebert ein
Lehnsmann der Kunigunde von Bilstein. Das wird bestätigt durch die
Vorgeschichte der Grundstücksübertragung und den erzielten Kompromiss,
der Godebert zu seinen Lebzeiten im Besitz des Lehens belässt. Da nun
Ludwig der Rechtsnachfolger Kunigundes war, war er Lehnsherr Godeberts.
Dies wird bestätigt durch die Bezeichnung Ludwigs als „dominus“.
Folpert von Hatzfeld und sein
Bruder gehören wohl sicher zu dem hessischen Geschlecht von Hatzfeld
(nördlich von Biedenkopf), dessen Genealogie mit den erstmalig 1213
genannten Brüdern Gottfried und Volpert beginnt.[23]
Es folgen drei Träger des
Namens „von Bilstein“: Arnold der Ältere, Metfried und sein Bruder
Theoderich. Eckhardt[24]
vermutet, dass sie sich nach der Burg Bilstein nennen, die Erzbischof
Philipp I. von Köln 1191 aus dem Besitz des thüringischen Landgrafen
erwarb. Sicher sei nur, dass es sich nicht um den Bilstein in der
hessischen Germaramark handele, sondern um eine im Rheinland gelegene
Burg. Kollmann[25]
vermutet, es handele sich um die Burg Bilstein im Engersgau, nach der
sich die drei Genannten bezeichnet haben. Die unterhalb dieses Bilsteins
liegende Talburg Langenau sei bis in die Neuzeit Lehen des Erzstifts
Köln gewesen. Hier ergibt sich ein Bezugspunkt zum Erwerb der Burg durch
Erzbischof Philipp I. Arnold, Metfried und Theoderich sind in der
Folgezeit nicht mehr nachzuweisen, so dass nichts darüber gesagt werden
kann, ob sie Angehörige der Familie oder Vasallen Kunigundes von
Bilstein gewesen sind. „Es fällt auf, dass die drei Vornamen Arnold,
Metfried und Dietrich [ = Theoderich] in jener Zeit auch bei den Grafen
von Wied anzutreffen sind; Metfried / Meffried ist bis in die jüngste
Zeit geradezu ein Leitname der Familie. Die enge Verbindung zwischen
beiden Geschlechtern [Bilstein und Wied] wird durch die Nennung eines
Ruker von Wied deutlich, der zur Zeit des Erzbischofs Friedrich von Köln
(1100 – 1131) der Abtei Siegburg sein Gut (praedium) zu Gymnich
vertauscht. Die Grafen von Wied erscheinen seit 1093 mit zwei Brüdern
Meffried und Richwin, wovon letzterer sich später nach Kempenich nennt.“[26]
Inwieweit sich hier eine Verbindung zu den Herren von Dorndorf –
Kempenich – Rosenau ergibt, die 1224 in Herkenrath begütert waren –
Dietrich von Dorndorf schenkt dem Johanniterorden die dortige
Pfarrkirche[27]
- muss durch eine weitere Untersuchung geklärt werden.
Ein großer Teil
der weiteren Zeugen stammt aus dem Raum zwischen Hennef und Windeck.
Röcklingen liegt bei Herchen, bei Rospe handelt es sich offensichtlich
um Rosbach an der Sieg (Gemeinde Windeck), Kuchenbach liegt bei Hennef.
Hobach und Schönbach sind nicht zu lokalisieren. Aus dem
linksrheinischen Sechtem waren drei weitere Zeugen anwesend.
Dies waren Zeugen, die sich
nach Orten nennen, die dem rheinischen Besitz der Ludowinger aus
bilsteinischem Erbe zuzuordnen sind, wobei nicht zu klären ist, ob es
sich um freie Lehnleute oder um Ministeriale handelt. Die Anordnung der
Zeugen innerhalb der Reihe gibt dazu keinen Aufschluss. Nach Eckardt[28]
sollen Thammo von Weimar, Ludwig von Kappel und Ludwig von Marburg
thüringische Ministeriale gewesen sein, nach Kraus[29]
handelt es sich bei Udo von Hennef um einen Edelfreien. Dies deckt sich
nicht mit dem häufig zu beobachtendem Brauch, dass Zeugenreihen
mittelalterlicher Urkunden auch Auskunft über den gesellschaftlichen
Rang des Genannten geben. Es war üblich, dass Geistliche vor Laien
genannt wurden, Herzöge vor Grafen, Edelfreie vor Ministerialen.
Der in der Zeugenreihe
genannte Wicherus de Benesbure – der erste historisch nachweisbare
Bensberger – steht zwischen Zeugen, die auf ludowingischem Besitz saßen.
Welche Schlüsse sind daraus zu ziehen? Es lässt sich nicht überprüfen,
ob er ein Edelfreier oder ein Ministeriale war, weil in dieser Urkunde
die Zeugenreihe der genannten Systematik nicht folgte.[30]
Es gibt keine weiteren Nennungen seines Namens in anderen Urkunden, so
dass keine Parallelen zu Hilfe gezogen werden können.
Aber er
testierte in einer Angelegenheit, die bilsteinischen Besitz berührte.
Godebert war Lehnsmann der Kunigunde gewesen, Landgraf Ludwig handelte
als Rechtsnachfolger seiner Schwiegermutter. Mitten unter dem
bilsteinisch – ludowingischen Umstand, der in der Zeugenreihe sichtbar
wird, erscheint Wicherus. Diese Tatsache lässt den Schluss zu, dass der
erste Bensberger zu eben diesem Umstand gehörte. Ein weiteres Indiz
spricht für die Zugehörigkeit des Bensbergers zum bilsteinischen
Umstand. Die Schreibweise des Namens „Wicher“ erscheint als weitere
Variante in der Form „Wigger“. Wie oben dargestellt gehörte dieser Name
als Leitname in das bilsteinische Haus. Im Mittelalter war es nicht
unüblich, dass sich Lehnsleute und Ministeriale nach ihren Herren
nannten, so dass Wicher auch auf Grund seines Namens zum bilsteinischen
Umstand zu rechnen sein müsste.
Wird die Argumentation bis
hierhin akzeptiert, kann sich der Frage zugewandt werden, wem die Burg
Bensberg, das „castrum Benesbure“, im 12. Jahrhundert gehörte, die mit
Beginn des 13. Jahrhunderts als Besitz der Grafen von Berg belegt ist.
Schriftliche Zeugnisse können als Belege nicht heran gezogen werden, es
sind keine vorhanden. Archäologische Funde zeigen uns aber, dass im 12.
Jahrhundert in Bensberg eine Burg gestanden hat.[31]
Nach dieser Burg muss sich Wicher benannt haben. Eine Grundherrschaft in
Bensberg, nach der er sich auch hätte nennen können, ist erst für das
14. Jahrhundert belegt. Die Vermutung liegt nahe, dass die Burg Bensberg
in bilsteinisch - ludowingischem Besitz war. Sie könnte zwischen 1174 –
Belehnung Engelberts von Berg mit der Burg Windeck – und 1218 –
Erstnennung der Burg Bensberg in bergischem Besitz - von den bergischen
Grafen erworben worden sein. Als Zeitpunkt böte sich 1191 an, das Jahr ,
in dem Erzbischof Philipp von Heinsberg die Burg Bilstein von den
Ludowingern erwarb. Dies müsste aber durch eine neue Untersuchung
erforscht werden. Ebenso offen bleibt die Frage, ob Dietrich von
Dorndorf, der nachweislich über Besitz in Herkenrath verfügte, in
näheren Beziehungen zu den Grafen von Wied und damit zu den Grafen von
Bilstein stand. Forschungen in diese Richtung ermöglichen neue
Ergebnisse über die Besitzverhältnisse im Bensberg – Herkenrather Raum
im 12. Jahrhundert.
Quellen:
[1]
Wisplinghoff, Urkunden
Siegburg I, nr.43, S.92 ff
[2]
Knipping, Diplomatik, S.
8f
[3]
Wisplinghoff, Urkunden
Siegburg I, nr.43, S.92
[4]
Kluxen, Geschichte
Bensbergs, S.50f
[5]
Eigene Übersetzung nach
der Edition von Wisplinghoff, siehe A. 1
[6]
Zur Familie der Grafen von
Bilstein siehe Gensicke, Westerwald, S. 133ff, Kollmann, Karl, Die
Grafen „Wigger“ und die Greafen von Bilstein, Bischhausen / Eschwege
1980, S. 26 ff, S. 53ff
[7]
Oediger, Friedrich
Wilhelm, Geschichte des Erzbistums Köln, Band I, Köln 1972, S. 131 –
140, Speer, Lothar, Kaiser Lothar III. und Erzbischof Adalbert I.
von Mainz, Köln 1983, S. 49ff, Crone, Marie – Luise, Untersuchungen
zur Reichskirchenpolitik Lothar III., Frankfurt / M., 1982, S.52 -
57
[9]
Gensicke, Landesgeschichte
des Westerwaldes, S.133ff
[10]
Kollmann, Hans, Die
Grafen Wigger und die
Grafen von Bilstein, S. 63f
[11]
Patze, Hans, Die
Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen, S.98
[12]
Kollmann, Hans, Die Grafen
Wigger und die Grafen von Bilstein, 1980, S. 44
[13]
Gensicke, Landesgeschichte
des Westerwaldes, S. 134ff, Kollmann, Die Grafen Wigger und die
Grafen von Bilstein, S.48f und S.105
[14]
Gensicke, Landesgeschichte
des Westerwaldes, S.137
[15]
Gensicke, Landesgeschichte
des Westerwaldes, S. 137 und S. 143f.
[16]
Gensicke, Landesgeschichte
des Westerwaldes, S. 136
[17]
Patze, Entstehung der
Landesherrschaft in Thüringen, S.193ff, Speer, Lothar III. und
Erzbischof Adalbert I., S.106f
[18]
Patze, Entstehung der
Landesherrschaft in Thüringen, S. 238, die Urkunde Friedrichs
Barbarossa wurde erstmals ediert von Lacomblet, Band I, nr. 448,
S.314, auch in MGH DF I,
[19]
Knipping,
Regesten II, nr. 425. In
einer anderen Urkunde Arnolds I von 1138 (nr.361) wird ein Godebald
von Dollendorf genannt. Dieser ist entweder identisch mit Godebert –
dann hat sich der Schreiber wohl vertan – oder ein weiteres Mitglied
dieser Familie.
[20]
Kollmann, Die Grafen „Wigger“
und die Grafen von Bilstein, S.46
[21]
Kraus Landesherrschaft,
S.84. Die von Kraus, S. 83 festgestellte Übernahme der Vogtei über
die Grundherrschaft Sulsen – Immekeppel des Klosters Meer 1166 / 69
ist durch die als Beleg angeführte Urkunde nicht zu beweisen. Kraus
folgt hier Müller, Sulsen – Immekeppel, S. 94ff, S.169, der
übersehen hat, dass Graf Engelbert von Berg in dieser Urkunde zwar
als Zeuge erscheint, aber nicht als Vogt genannt wird. Von einer
Übergabe der Vogtei steht in dieser Urkunde nichts. Die Vogtei muss
später von den Grafen von Berg erworben worden sein.
[22]
Eckhardt, Schenken zu
Schweinsberg, S. 147
[23]
Eckhardt, Schenken zu
Schweinsberg, S. 146
[24]
Eckhardt, Schenken zu
Schweinsberg, S. 146
[25]
Kollmann, Die Grafen „Wigger“
und die Grafen von Bilstein, S.51f
[26]
Kollmann, Die Grafen „Wigger“
und die Grafen von Bilstein, S.51
[27]
Pfarrarchiv Herkenrath,
Urkunde 1 und 2, abgedruckt bei Jux, Herrenstrunden, S. 187f
[28]
Eckhardt, Schenken zu
Schweinsberg, S.147
[29]
Kraus, Landesherrschaft,
S.119
[30]
Kraus, Landesherrschaft,
S. 83, bezeichnet Wicher als Edelfreien mit Hinweis auf Udo von
Hennef.
[31]
Kluxen, Geschichte Bensbergs, S.50f
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