Bensberger Geschichte 

Die Erstnennung Bensbergs in der Urkunde von 1138 / 1139

Oder: Wem gehörte die Burg Bensberg im 12. Jahrhundert?

In einer Urkunde Erzbischof Arnolds I. von Köln aus den Jahren 1138 / 1139 zu Gunsten des Klosters Siegburg[1] findet sich in der Zeugenreihe Wicherus de Benesbure. Dies ist nach bisherigem Forschungsstand die erste Nennung Bensbergs und eines Bensbergers. Die Urkunde ist zwar nicht datiert, jedoch konnte Knipping[2] überzeugend darlegen, dass die Urkunde in die genannten Jahre zu datieren ist. Erzbischof Arnold I. wurde am 3. April 1138 geweiht. Dieses Datum markiert den frühesten Termin der Urkundenausstellung. Er beurkundete eine Verfügung Landgraf Ludwigs I. von Thüringen, der am 12. Januar 1140 verstarb und in seinen letzten Tagen nicht am Rhein gewesen sein dürfte. Die Urkunde wurde geschrieben von der so genannten dritten Siegburger Klosterhand, die auch die Urkunde von 1136 notierte.[3] 

Auf Grund archäologischer Befunde ist sicher, dass die Burg Bensberg aus der Mitte des 12. Jahrhunderts  stammt.[4] Ebenso sicher ist, dass die Burg Bensberg im 13. Jahrhundert den Grafen von Berg gehörte. Wer aber besaß die Burg im 12. Jahrhundert, und wer war Wicher von Bensberg? Im Folgenden soll versucht werden, eine Antwort zu finden.

Dazu wird die Urkunde eingehend ausgewertet und interpretiert, die in Übersetzung hier eingefügt wird.

 

„Im Namen der Dreifaltigkeit. Arnold, von Gottes Gnaden Erzbischof von Köln.

Die Frommen – die Wahrheit befragt – die nach Gerechtigkeit hungern und dürsten, denn sie selbst werden gesättigt.

Nicht nur wir, sondern auch alle, die zur Christenheit zählen, wünschen diese Sättigung wieder zu erfüllen, und wir bewirten sie, wenn sie lieben, hungern und dürsten nach Gerechtigkeit.

Es sei daher allen die Gerechtigkeit Liebenden bekannt, wie das Gut bei Braubach der Kirche des heiligen Michael zu Siegburg übertragen wurde.

Zu den Zeiten unseres Vorgängers, des Erzbischof Friedrich ( des I., 1100 – 1131), erfragte die Gräfin Kunigunde von Bilstein, die Gemahlin des Grafen Giso einen Rat für ihr Seelenheil von den Siegburger Brüdern und bat darum, dort begraben zu werden. Das geschah.

Aber weil die Erben selbst nicht anwesend waren, verzögerten die Ministerialen die Schenkung an den Altar bis zu deren Ankunft.

Später kam der Herr Ludwig, Graf von Thüringen mit seiner Gemahlin, der Tochter der vorgenannten Kunigunde, und übergab das Gut bei Braubach, das der vorgenannten Kunigunde gehört hatte, an den Alter des heiligen Michael.

Dann sagte ein gewisser Godebert, dies sei sein Lehen, und er behauptete, dass der vorgenannte Graf (?) nach dem Tod der vorgenannten Herrin frei sein solle. Daraufhin verweigerten sie, dass die Brüder es (das Gut) wegen der Streitfrage an sich nahmen.

Nachdem sie beraten hatten, gab Godebert sein Lehen dem Grafen Ludwig zurück mit der Bedingung, dass er lediglich zu Lebzeiten jenes behält und jedes Jahr die Hälfte einer Wagenladung Wein als Anerkennung zahlt. Und nach ihm (nach seinem Tod) soll keiner der Erben irgendetwas für sich beanspruchen, sondern es soll gänzlich der Kirche verbleiben.

So übertrug daher der genannte Graf das bekannte Gut bei Braubach Gott zum Alter für das Seelenheil der vorgenannten Kunigunde. Überdies bestimmte er, dass jedes Jahr, so lange Godebert lebt, eine Hälfte einer Wagenladung Wein gegeben wird.

Daher beschwor der genannte Godebert das Verabredete bei den Reliquien der Heiligen, in der Nutzung des besagten Gutes niemals der Kirche hinderlich zu sein, weder durch ein Komplott, noch durch Listen noch geradewegs durch irgendeine Verschlagenheit.

Zeugen dieses Vorgangs, die zusammen mit Herrn Ludwig und Godebert anwesend waren, sind: Folpert von Hatzfeld, Arnold der Ältere von Bilstein, Arnold von Röcklingen, Metfried von Bilstein und sein Bruder Theoderich, Konrad von Röcklingen, Goswin von Rospe und sein Bruder Sigebodo, Erkenbert von Rospe und sein Bruder Adalabero, Sigebodo von Hobach und sein Bruder Heinrich, der Villikus Widerolt, Paginus, Dietmar und Sigebodo der Weiße von Sechtem, Thammo von Weimar, Ludwig von Kappel, Ludwig von Marburg, Arnold von Kuchenbach, Heinrich von Schönbach, Wicher von Bensberg, Udo von Sechtem und Udo von Hennef. Überdies waren sowohl aus der Grundherrschaft Rospe die Seniores als auch viele aus Siegburg anwesend: der Villicus Gerlach, Wolbero, Knetelo, Sigward, Engelbert, Hartmann, Arnold, Gunzelin, Bezelin, Leo, Walther, Bertram, Theoderich, Eberhard, Arnold und viele mehr.

Damit in der Folge diese Bestimmungen unversehrt fortdauern und weder Godebert selbst gegen seinen Eid irgendetwas zu verändern wagt noch irgendein Erbe geradewegs irgendetwas aus dieser Übereinkunft sich zu ergreifen anmaßt, bekräftigen wir durch unserer Bannandrohung und durch unser Siegel das in unserer Gegenwart Geschriebene und Verkündete im Namen unseres Herrn Jesus Christus, damit nicht irgendeiner in besagtem Besitz der Siegburger Kirche Tücke hineinträgt. Wenn einer dies tut und wenn er nicht schnell wieder zur Einsicht kommt, verfällt er kraft unserer apostolischen Autorität der Exkommunikation.“[5]

 

In diesem Text wird letztendlich die Schenkung  eines Gutes zu Braubach an das Kloster Siegburg beurkundet. Kunigunde von Bilstein[6], die Schwiegermutter Landgraf Ludwigs von Thüringen, hatte während des Episkopates Erzbischof Friedrichs von Köln (1100 – 1131) das Gut dem Kloster Siegburg übereignet. Zudem wünschte sie sich, im Kloster begraben zu werden.

Tochter und Schwiegersohn bestätigen diese Schenkung, nachdem die Ansprüche eines gewissen Godebert abgefunden wurden. Dieser hatte ausgeführt, dass das strittige Gut sein Lehen sei („beneficium suum esse“). Er gab das Lehen an Graf Ludwig unter der Bedingung zurück,  dass er das Gut als Lehen des Klosters Siegburg gegen die Zahlung eines Zinses auf Lebenszeit erhält.

Der Vorgang ist für das Mittelalter nicht außergewöhnlich: Eine Schenkung wird beurkundet und damit erhält der Vorgang Rechtssicherheit. Die Urkunde dient der Sicherung der Rechtsansprüche des Beschenkten. Sie ist primär das Produkt eines Rechtsgeschäftes und erst sekundär eine historische Quelle. Die Urkunde will nicht Geschichte schreiben, sie dient aber der Geschichte als Quelle.

 

An für den Vorgang wichtigen Personen nennt uns der Text die verstorbene Kunigunde von Bilstein, die dem Kloster Siegburg das Gut bei Braubach schenkte, wie auch Erzbischof Friedrich I. von Köln, in dessen Episkopat die Schenkung erfolgte. Als Rechtsnachfolger Kunigundes erscheint Graf, korrekter Landgraf Ludwig I. von Thüringen, der hier für seine Ehefrau Hedwig von Gudensberg, der Tochter Kunigundes, handelt. Godebert widersprach der Schenkung und erreichte, dass seine Ansprüche zu seinen Lebzeiten gewahrt wurden. Erzbischof Arnold I. beurkundete den Kompromiss und sicherte so die Ansprüche des Klosters Siegburg.

In einem ersten Schritt werden die genannten Personen einer näheren Betrachtung unterzogen. Die Analyse der umfangreichen Zeugenreihe erfolgt in einem zweiten Schritt.

 

Friedrich I., Erzbischof von Köln (* um 1075, 1100 – 1131) stammte aus dem Hause der Grafen von Schwarzenburg in Bayern und war über seine Nichten mit den Grafen von Saffenburg, Champagne, Nevers und Berg verwandt. Er wirkte als Kanoniker in Bamberg und Speyer, studierte in Bamberg und Frankreich, bevor ihn Heinrich IV. (1056 – 1104 / 06) zum Erzbischof von Köln erhob. Friedrich I. trat 1106 zu Heinrich V. (1104 / 06 – 1125) über und geriet bald in Konflikt sowohl mit der Stadt Köln als auch mit der Kurie, die ihn mehrfach suspendierte. Aus territorialpolitischen Gründen wandte er sich 1114 von Heinrich V. ab und entfachte noch im gleichen Jahr den niederrheinischen  Aufstand gegen den Kaiser. Bei der Königswahl von 1125 trat er für den Grafen Karl von Flandern ein. Sein zeitweise gespanntes Verhältnis zu Lothar III. (1125 – 1137) wurzelte im beiderseitigen Interesse an Westfalen, wo Friedrich Ansätze für die Territorialherrschaft seiner Nachfolger schuf. Er sicherte den Süden des Erzstifts durch den Bau der Burgen Rolandseck und Wolkenburg und dehnte trotz sich anbahnender Rivalität zwischen den Häusern Berg und Are den Kölner Lehnshof aus. Er förderte zunächst die Klöster der Siegburger Reform, später die neuen Orden der Zisterzienser und Prämonstratenser.[7] Nähere Beziehungen des Erzbischofs zu den Grafen von Bilstein lassen sich nicht nachweisen, obwohl der bilsteinische Besitz im Rheinland in der Interessensphäre des Erzbischofs lag. Die Angabe in der Urkunde dient wohl eher der zeitlichen Datierung. Friedrich scheint die Schenkung Kunigundes an das Kloster Siegburg nicht beurkundet zu haben. Die dortigen Mönche besaßen wohl kein entsprechendes erzbischöfliches Diplom, das sie in der Auseinandersetzung mit Godebert vorweisen konnten. Die bilsteinischen Ministerialen verweigerten den Mönchen die Übergabe des Gutes zu Braubach bei Eintreten des Erbfalls.  

Die Herkunft Arnolds I., Erzbischof von Köln  (*um 1100, + 3. April 1151), ist nicht abschließend geklärt. Man nimmt an, dass er aus niederem rheinischen Adel stammte. Es werden aus verschiedenen Quellen die Geschlechter von Randerath bzw. von Merxheim genannt. Um 1124 wurde er Propst von St. Andreas in Köln. Nach dem Tod der Erzbischöfe Bruno II. und Hugo in 1137 wurde er noch im Dezember 1137 zum neuen Erzbischof gewählt. Am 7. März 1138 nahm er an der zweiten Wahl Konrads III. zum deutschen König in Koblenz teil. Da er aber noch nicht geweiht war, konnte er den Staufer nicht in Aachen krönen, sondern musste dies dem Kardinallegaten Dietwin überlassen. Seine Weihe empfing Arnold am 3. April 1138. Dies ist auch der früheste Zeitpunkt der Ausstellung der vorliegenden Urkunde.  Aus seinem Episkopat gibt es für den zu behandelnden Zeitraum keine Informationen, die für die Interpretation der Urkunde relevant sind.[8] Die Beurkundung der Schenkung und des Schiedsspruches in der vorliegenden Urkunde sind nicht außergewöhnlich, da Erzbischof Arnold der zuständige Metropolit war.

 

Für die Analyse der Herrschafts – und Besitzverhältnisse bildet Kunigunde von Bilstein den Schlüssel. Die Grafen von Bilstein nannten sich seit dem 12. Jahrhundert nach ihrem Stammsitz an der Werra. Als Grablege ihres Geschlechtes gründete Rugger (Rucker) II. 1144 / 45 das Kloster Germerode. Für dieses Geschlecht hat Gensicke[9] zwei Leitnamen herausgearbeitet: Rugger und Wigger. Als erstes bekanntes Mitglied der Familie in Thüringen gilt der 967 in Urkunden Ottos II. für Fulda intervenierende Graf Wigger. Er ist Graf in zahlreichen Orten des Pleißengaues, des Gaues um Zeitz, der Gaue Teuchern und Weta, zu Dornburg und Eckolstädt; er gebietet also fast in der ganzen Diözese Zeitz. Es ist nicht zu sagen, ob es noch dieser Wigger oder der als sein Sohn geltende Wigger II. (bezeugt 997 – 1001) war, der 987 die Kirche in Dorla mit allem, was er in dieser Mark besaß, dem Erzstift Mainz testamentarisch vermachte. Erzbischof Willigis weihte die Kirche, die eine der vier thüringischen Archidiakonatskirchen wurde. Wigger II. übte Grafenrechte im Westgau (Görmarmark) und Vatergau zu Heilingen, Grabe, Merxleben, Urleben, Körner, Mehler, Zimmern, Altengottern, Bolstedt, Felchta und Sömmern aus.
Bei Wigger I. und Wigger II. setzt nun Gensicke  an; er erwägt, dass diese Vorfahren der Grafen von Bilstein gewesen sind, die bei Braubach am Rhein begütert waren. Nach Wigger II. stellt Gensicke einen Edlen Rugger in die Stammreihe ein, der 1025 Güter zu Sonneborn (Wüstung bei Waldkappel) und Rodebach dem Kloster Fulda schenkt. Ihn bezeichnet er als den Vater eines Wigger - Wittechind, der Graf im Engersgau (1034-1044) war, wo Güter der Grafen von Bilstein (am Rhein) und der Grafen von Wied liegen. Wigger - Wittechind sei wiederum ein Vorfahre der Kunigunde von Bilstein und Meffrieds von Wied. Für das 12. Jahrhundert ist der Leitname Wigger noch mehrfach belegt.
[10]
Die Reihe der in Thüringen ansässigen Bilsteiner läuft mit Rugger I. fort, der 1071 Grafschaftsrechte in Martinfeld (bei Heiligenstadt) im Gau Görmarmark übt. Eine Urkunde von 1075 zeigt Graf Rugger als Vogt (von Hersfeld?); im Gericht im Forst Vierbach (Görmarmark) verhandelt über ein Gut zu Hone (bei Eschwege). In dieser und in einer anderen Urkunde, wohl vom gleichen Tage, tritt Ruggers Bruder Eberhard als Zeuge auf.

Rugger I. muß vor 1095 gestorben sein, denn in diesem Jahre fungiert ein Graf Erf als Vormund des parvuli filii Ruggeri comitis ac suae sororis. Man stellt wohl keine allzu gewagte Kombination an, wenn man Erf für den jüngeren Bruder Ruggers I. hält und aus der Urkunde schließt, dass die Grafschaft sich auf den Erstgeborenen vererbt. Der unmündige Knabe des Jahres 1095 ist derjenige, der sich 1145 Rucher (II.), Graf von Bilstein, nennt. Rugger II. hat in der Mitte des 12. Jahrhunderts das Prämonstratenser Nonnenkloster Germerode gegründet.[11]

Rugger I. hinterließ bei seinem Tod 1096 zwei unmündige Kinder, die Kollmann[12] als Rugger II. und Kunigunde identifizierte. Letztere muss vor dem 24. August 1099 ihre erste Ehe mit Giso IV. von Gudensberg geschlossen haben. Dieser Ehe entstammt Hedwig, die in unserer Urkunde erwähnte Gemahlin Landgraf Ludwigs I. von Thüringen. In zweiter Ehe soll sie Heinrich Raspe, den Bruder Ludwigs I, geheiratet haben. Kunigundes Erbe fiel durch ihre Tochter Hedwig an deren Ehemann, den schon genannten Landgrafen.

An Hand verschiedenster Besitzübertragungen des 12. und 13. Jahrhunderts lässt sich der Besitz rekonstruieren, den Kunigunde ihrer Tochter Hedwig und ihrem Schwiegersohn Ludwig hinterließ. Die Güter konzentrierten sich um einige Punkte im Westerwald wie auch südlich und nördlich verstreut. Braubach liegt am weitesten südlich. Um Winden an der unteren Lahn ist ein Grundherrschaft feststellbar. Im Tal der Wied gehörten die Burgen Neuerburg und Altenwied mit Zubehör dazu, ebenso die Herrschaften Schöneberg, Horhausen, Wahlrod, Hartenfels und Gebhardshain im Westerwald. An der Sieg gehörte den Bilsteinern die Burg Windeck und die in deren Nähe gelegenen Grundherrschaften Röcklingen und Rosbach. Auf linksrheinischem Gebiet verfügte Kunigunde über Grundbesitz in Sechtem und weiter entfernt Besitzungen zu Gymnich und eventuell zu Köln - Rodenkirchen.[13]

Wo die genannte Burg Bilstein lag, ist leider nicht festzustellen. Nach Gensicke[14] ist auszuschließen, dass es sich nicht um die Burg Bilstein an der Werra handelt. „Der auch sonst häufig bezeugte Brauch, eine Burg oder Siedlung nach einer alten zu nennen, mag die Grafen von Bilstein veranlasst haben, nicht nur an der Werra, sondern auch im rheinischen Besitz einer Burg den Namen Bilstein beizulegen, die mit einiger Sicherheit auf einem durchaus burglichen Bilstein in der Grundherrschaft Winden an der unteren Lahn gesucht werden darf.“[15] Diese Burg wäre demnach am Südostrand des Engersgaus am Nordufer der Lahn zu lokalisieren.

Neben bilsteinischem Besitz im Rheinland weisen auch verwandtschaftliche Beziehungen der Bilsteiner in diesen Raum. Gensicke[16] vermutet, dass Graf Meffried von Wied (1093 – 1129) und Gräfin Kunigunde in Wigger – Wittekind (1034 – 1044), Graf in der Germarmark an der Werra und im Engersgau, einen gemeinsamen Vorfahren aufweisen. Damit erklärten sich Rechte und Besitz beider Geschlechter im Engersgau.

Graf Ludwig I. von Thüringen, 1130 von Lothar III. zum Landgrafen ernannt, erscheint in der vorliegenden Urkunde als Sachwalter und Erbe seiner Schwiegermutter Kunigunde. Seine Frau Hedwig von Gudensberg aus der Ehe Kunigundes mit Giso IV. von Gudensberg brachte ihm und seinem Haus nicht nur den bilsteinischen Besitz im Rheinland ein, sondern auch die gisonischen Besitzungen um Maden – Gudensberg und Marburg – Wetter in Hessen.[17]

Sein Enkel Heinrich Raspe III. (um 1155 – 18.7.1180) benutzte die ererbten bilsteinischen Besitzungen an Sieg und Rhein zur Anknüpfung von Beziehungen nach Köln hin. Er hatte vor 1174 in der Grundherrschaft Rosbach an der Sieg die Burg Windeck neu erbaut und gab sie in diesem Jahr dem Grafen Engelbert von Berg unter der Bedingung zu Lehen, dass er ihm damit gegen jedermann außer den Kaiser und den Erzbischof von Köln diene. Unter den Männern, die sich auf Seiten Heinrich Raspes für diese von Kaiser Friedrich Barbarossa in Aachen beurkundeten Abmachungen verbürgten, verdient Konrad von Marburg Beachtung. Ein Mitglied dieser Familie testierte in der vorliegenden Urkunde für Siegburg.[18]

Godebert scheint vom Mittelrhein zu stammen. In einer Urkunde Erzbischof Arnolds I. von Köln erscheint er 1145 zusammen mit seinen Bruder Konrad von Dollendorf als Zeuge.[19] Auf Grund des geographischen Zusammenhangs und der Herkunft der rheinischen Zeugen dürfte es sich um das rechtsrheinische Dollendorf handeln. Als nächster folgt in dieser Urkunde der schon von 1138 / 1139 bekannte Udo von Hennef. Den bei Kollmann benannten Hinweis auf eine personale Verbindung Godeberts zu den Herren von Diedenhausen in Hessen habe ich nicht verifizieren können.[20]

 

Welchen Ertrag liefert die personengeschichtliche Untersuchung für die eingangs gestellten Fragen? Es scheint gesichert, dass sich nordöstlich von Siegburg, die Sieg aufwärts, bis Windeck ein Güterkomplex befand, über den die Landgrafen von Thüringen verfügten. Dieser Komplex stammt aus dem Erbe Hedwig von Gudensbergs, der Tochter Kunigundes von Bilsteins. Zu den Besitzungen zählte auch die Burg Windeck, die sich im 13. Jahrhundert in den Händen der Grafen von Berg befand. Die Lehnsübertragung der Burg an Engelbert von Berg von 1174 bildet einen wichtigen Zwischenschritt beim Erwerb. Kaiser Friedrich Barbarossa bestätigte am 27. März 1174 in Aachen die Bedingungen, unter welchen Bedingungen Graf Heinrich Raspe von Thüringen Graf Engelbert von Berg die Burg Windeck zu Lehen gab.[21]

Der Name Wigger / Wicher ist nachweislich ein Leitname des Geschlechtes der Grafen von Bilstein. Dieser Leitname, wie auch der andere „Rugger / Rucher / Rucker“ weist auch auf eine Verwandtschaft der Bilsteiner mit den Grafen von Wied, wie auch das Nebeneinander bilsteinischen und wiedschen Besitzes im Engersgau.

 

Ein wichtiger Bestandteil mittelalterlicher Urkunden sind die Subscriptiones, zu denen die Zeugenreihe gehört, die Nennung der anwesenden Zeugen: „huius rei testes sunt“. Die Auswertung der Zeugenreihen insbesondere bei Kaiser- und Königsurkunden ermöglichen vielfach einen Einblick in die Struktur mittelalterlicher Herrschaft.  Herrschaft wurde bis ins zwölfte Jahrhundert hinein durch personale Bindungen ausgeübt. Die Wissenschaft spricht hier vom Personenverbandsstaat. Der König gab Teile seiner Herrschaftsrechte an Personen ab, die ihm durch Treue verbunden sein sollten. So konnte der König z. B. seine Aufgabe als Richter nicht überall selbst wahrnehmen. Deswegen wurde dieses Recht verliehen und war an die Person gebunden.

Hier in dieser Urkunde erscheint eine Reihe von Zeugen, die offensichtlich dem Gefolge – oder auch Umstand genannt - Ludwigs und Godeberts (qui affuerunt cum domno Ludowico et Godeberto) angehörten. Im gesellschaftlichen Rang steht Ludwig über Godebert, denn er wird als „dominus“ bezeichnet. Ludwig war der Lehnsherr – „dominus“, Godebert sein Lehnsmann.

Eckhardt hat bei seiner Analyse der Zeugenreihe überzeugend dargestellt, dass ein Teil der Zeugen dem unmittelbaren Gefolge Landgraf Ludwigs angehörten und dessen Ministerialität entstammten, nämlich  Thammo von Weimar, Ludwig von Kappel und Ludwig von Marburg. Für die rheinischen Zeugen könne nicht generell geklärt werden, ob sie für Ludwig oder für Godebert aufgetreten seien.[22]

Diese Fragestellung ist nur bedingt relevant, da auch Godebert zum weiteren Umstand Ludwigs gehörte. Nach Auskunft der Urkunde war Godebert ein Lehnsmann der Kunigunde von Bilstein. Das wird bestätigt durch die Vorgeschichte der Grundstücksübertragung und den erzielten Kompromiss, der Godebert zu seinen Lebzeiten im Besitz des Lehens belässt. Da nun Ludwig der Rechtsnachfolger Kunigundes war, war er Lehnsherr Godeberts. Dies wird bestätigt durch die Bezeichnung Ludwigs als „dominus“.

Folpert von Hatzfeld und sein Bruder gehören wohl sicher zu dem hessischen Geschlecht von Hatzfeld (nördlich von Biedenkopf), dessen Genealogie mit den erstmalig 1213 genannten Brüdern Gottfried und Volpert beginnt.[23]

Es folgen drei Träger des Namens „von Bilstein“: Arnold der Ältere, Metfried und sein Bruder Theoderich. Eckhardt[24] vermutet, dass sie sich nach der Burg Bilstein nennen, die Erzbischof Philipp I. von Köln 1191 aus dem Besitz des thüringischen Landgrafen erwarb. Sicher sei nur, dass es sich nicht um den Bilstein in der hessischen Germaramark handele, sondern um eine im Rheinland gelegene Burg. Kollmann[25] vermutet, es handele sich um die Burg Bilstein im Engersgau, nach der sich die drei Genannten bezeichnet haben. Die unterhalb dieses Bilsteins liegende Talburg Langenau sei bis in die Neuzeit Lehen des Erzstifts Köln gewesen. Hier ergibt sich ein Bezugspunkt zum Erwerb der Burg durch Erzbischof Philipp I. Arnold, Metfried und Theoderich  sind in der Folgezeit nicht mehr nachzuweisen, so dass nichts darüber gesagt werden kann, ob sie Angehörige der Familie oder Vasallen Kunigundes von Bilstein gewesen sind. „Es fällt auf, dass die drei Vornamen Arnold, Metfried und Dietrich [ = Theoderich] in jener Zeit auch bei den Grafen von Wied anzutreffen sind; Metfried / Meffried ist bis in die jüngste Zeit geradezu ein Leitname der Familie. Die enge Verbindung zwischen beiden Geschlechtern [Bilstein und Wied] wird durch die Nennung eines Ruker von Wied deutlich, der zur Zeit des Erzbischofs Friedrich von Köln (1100 – 1131) der Abtei Siegburg sein Gut (praedium) zu Gymnich vertauscht. Die Grafen von Wied erscheinen seit 1093 mit zwei Brüdern Meffried und Richwin, wovon letzterer sich später nach Kempenich nennt.“[26] Inwieweit sich hier eine Verbindung zu den Herren von Dorndorf – Kempenich – Rosenau ergibt, die 1224 in Herkenrath begütert waren – Dietrich von Dorndorf schenkt dem Johanniterorden die dortige Pfarrkirche[27] - muss durch eine weitere Untersuchung geklärt werden.

Ein großer Teil der weiteren Zeugen stammt aus dem Raum zwischen Hennef und Windeck. Röcklingen liegt bei Herchen, bei Rospe handelt es sich offensichtlich um Rosbach an der Sieg (Gemeinde Windeck), Kuchenbach liegt bei Hennef. Hobach und Schönbach sind nicht zu lokalisieren. Aus dem linksrheinischen Sechtem waren drei weitere Zeugen anwesend.

Dies waren Zeugen, die sich nach Orten nennen, die dem rheinischen Besitz der Ludowinger aus bilsteinischem Erbe zuzuordnen sind, wobei nicht zu klären ist, ob es sich um freie Lehnleute oder um Ministeriale handelt. Die Anordnung der Zeugen innerhalb der Reihe gibt dazu keinen Aufschluss. Nach Eckardt[28] sollen Thammo von Weimar, Ludwig von Kappel und Ludwig von Marburg thüringische Ministeriale gewesen sein, nach Kraus[29] handelt es sich bei Udo von Hennef um einen Edelfreien. Dies deckt sich nicht mit dem häufig zu beobachtendem Brauch, dass Zeugenreihen mittelalterlicher Urkunden auch Auskunft über den gesellschaftlichen Rang des Genannten geben. Es war üblich, dass Geistliche vor Laien genannt wurden, Herzöge vor Grafen, Edelfreie vor Ministerialen.

Der in der Zeugenreihe genannte Wicherus de Benesbure – der erste historisch nachweisbare Bensberger – steht zwischen Zeugen, die auf ludowingischem Besitz saßen. Welche Schlüsse sind daraus zu ziehen? Es lässt sich nicht überprüfen, ob er ein Edelfreier oder ein Ministeriale war, weil in dieser Urkunde die Zeugenreihe der genannten Systematik nicht folgte.[30] Es gibt keine weiteren Nennungen seines Namens in anderen Urkunden, so dass keine Parallelen zu Hilfe gezogen werden können.

Aber er testierte in einer Angelegenheit, die bilsteinischen Besitz berührte. Godebert war Lehnsmann der Kunigunde gewesen, Landgraf Ludwig handelte als Rechtsnachfolger seiner Schwiegermutter.  Mitten unter dem bilsteinisch – ludowingischen Umstand, der in der Zeugenreihe sichtbar wird, erscheint Wicherus. Diese Tatsache lässt den Schluss zu, dass der erste Bensberger zu eben diesem Umstand gehörte. Ein weiteres Indiz spricht für die Zugehörigkeit des Bensbergers zum bilsteinischen Umstand. Die Schreibweise des Namens „Wicher“ erscheint als weitere Variante in der Form „Wigger“. Wie oben dargestellt gehörte dieser Name als Leitname in das bilsteinische Haus. Im Mittelalter war es nicht unüblich, dass sich Lehnsleute und Ministeriale nach ihren Herren nannten, so dass Wicher auch auf Grund seines Namens zum bilsteinischen Umstand zu rechnen sein müsste.

Wird die Argumentation bis hierhin akzeptiert, kann sich der Frage zugewandt werden, wem die Burg Bensberg, das „castrum Benesbure“, im 12. Jahrhundert gehörte, die mit Beginn des 13. Jahrhunderts als Besitz der Grafen von Berg belegt ist. Schriftliche Zeugnisse können als Belege nicht heran gezogen werden, es sind keine vorhanden. Archäologische Funde zeigen uns aber, dass im 12. Jahrhundert in Bensberg eine Burg gestanden hat.[31] Nach dieser Burg muss sich Wicher benannt haben. Eine Grundherrschaft in Bensberg, nach der er sich auch hätte nennen können, ist erst für das 14. Jahrhundert belegt. Die Vermutung liegt nahe, dass die Burg Bensberg in bilsteinisch - ludowingischem Besitz war. Sie könnte zwischen 1174 – Belehnung Engelberts von Berg mit der Burg Windeck – und 1218 – Erstnennung der Burg Bensberg in bergischem Besitz - von den bergischen Grafen erworben worden sein. Als Zeitpunkt böte sich 1191 an, das Jahr , in dem Erzbischof Philipp von Heinsberg die Burg Bilstein von den Ludowingern erwarb. Dies müsste aber durch eine neue Untersuchung erforscht werden. Ebenso offen bleibt die Frage, ob Dietrich von Dorndorf, der nachweislich über Besitz in Herkenrath verfügte, in näheren Beziehungen zu den Grafen von Wied und damit zu den Grafen von Bilstein stand.  Forschungen in diese Richtung ermöglichen neue Ergebnisse über die Besitzverhältnisse im Bensberg – Herkenrather Raum im 12. Jahrhundert.

 


 

Quellen:

[1] Wisplinghoff, Urkunden Siegburg I, nr.43, S.92 ff

[2] Knipping, Diplomatik, S. 8f

[3] Wisplinghoff, Urkunden Siegburg I, nr.43, S.92

[4] Kluxen, Geschichte Bensbergs, S.50f

[5] Eigene Übersetzung nach der Edition von Wisplinghoff, siehe A. 1

[6] Zur Familie der Grafen von Bilstein siehe Gensicke, Westerwald, S. 133ff, Kollmann, Karl, Die Grafen „Wigger“ und die Greafen von Bilstein, Bischhausen / Eschwege 1980, S. 26 ff, S. 53ff

[7] Oediger, Friedrich Wilhelm, Geschichte des Erzbistums Köln, Band I, Köln 1972, S. 131 – 140, Speer, Lothar, Kaiser Lothar III. und Erzbischof Adalbert I. von Mainz, Köln 1983, S. 49ff, Crone, Marie – Luise, Untersuchungen zur Reichskirchenpolitik Lothar III., Frankfurt / M., 1982, S.52 - 57

[8] www.uni-protokolle.de/Lexikon/Arnold_I._von Köln.html, Oediger, Friedrich Wilhelm, Geschichte des Erzbistums Köln, Band I, Köln 1972, S. 143 – 145.

[9] Gensicke, Landesgeschichte des Westerwaldes, S.133ff

[10] Kollmann, Hans, Die Grafen Wigger und die Grafen von Bilstein, S. 63f

[11] Patze, Hans, Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen, S.98

[12] Kollmann, Hans, Die Grafen Wigger und die Grafen von Bilstein, 1980, S. 44

[13] Gensicke, Landesgeschichte des Westerwaldes, S. 134ff, Kollmann, Die Grafen Wigger und die Grafen von Bilstein, S.48f und S.105

[14] Gensicke, Landesgeschichte des Westerwaldes, S.137

[15] Gensicke, Landesgeschichte des Westerwaldes, S. 137 und S. 143f.

[16] Gensicke, Landesgeschichte des Westerwaldes, S. 136

[17] Patze, Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen, S.193ff, Speer, Lothar III. und Erzbischof Adalbert I., S.106f

[18] Patze, Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen, S. 238, die Urkunde Friedrichs Barbarossa wurde erstmals ediert von Lacomblet, Band I, nr. 448, S.314, auch in MGH DF I,

[19] Knipping, Regesten II, nr. 425. In einer anderen Urkunde Arnolds I von 1138 (nr.361) wird ein Godebald von Dollendorf genannt. Dieser ist entweder identisch mit Godebert – dann hat sich der Schreiber wohl vertan – oder ein weiteres Mitglied dieser Familie.

[20] Kollmann, Die Grafen „Wigger“ und die Grafen von Bilstein, S.46

[21] Kraus Landesherrschaft, S.84. Die von Kraus, S. 83 festgestellte Übernahme der Vogtei über die Grundherrschaft Sulsen – Immekeppel des Klosters Meer 1166 / 69 ist durch die als Beleg angeführte Urkunde nicht zu beweisen. Kraus folgt hier Müller, Sulsen – Immekeppel, S. 94ff, S.169, der übersehen hat, dass Graf Engelbert von Berg in dieser Urkunde zwar als Zeuge erscheint, aber nicht als Vogt genannt wird. Von einer Übergabe der Vogtei steht in dieser Urkunde nichts. Die Vogtei muss später von den Grafen von Berg erworben worden sein.

[22] Eckhardt, Schenken zu Schweinsberg, S. 147

[23] Eckhardt, Schenken zu Schweinsberg, S. 146

[24] Eckhardt, Schenken zu Schweinsberg, S. 146

[25] Kollmann, Die Grafen „Wigger“ und die Grafen von Bilstein, S.51f

[26] Kollmann, Die Grafen „Wigger“ und die Grafen von Bilstein, S.51

[27] Pfarrarchiv Herkenrath, Urkunde 1 und 2, abgedruckt bei Jux, Herrenstrunden, S. 187f

[28] Eckhardt, Schenken zu Schweinsberg, S.147

[29] Kraus, Landesherrschaft, S.119

[30] Kraus, Landesherrschaft, S. 83, bezeichnet Wicher als Edelfreien mit Hinweis auf Udo von Hennef.

[31] Kluxen, Geschichte Bensbergs, S.50f

 

 

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Stand: 30.06.2004